Deutschland
In Deutschland ist die Benutzung von Kinderanhängern grundsätzlich erlaubt. Es müssen aber die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Kinder im Anhänger müssen unter 7 Jahre alt sein.
- Es dürfen maximal 2 Kinder im Anhänger befördert werden.
- Der Fahrer des Zug-Fahrrads muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Es müssen für die Kinder geeignet Sitze vorhanden sein. Ein Kind darf also nicht in einem Lastenanhänger ohne Sitze transportiert werden.
- Es muss verhindert werden, das Kinderfüße oder -hände in die Speichen eines Rades kommen.
Ein Mindestalter, ab dem Kinder im Anhänger Platz nehmen dürfen, gibt es nicht. Das Maximalalter von 7 Jahren gilt nicht für behinderte Kinder.
Für Radfahrer mit Anhänger gilt wie für alle anderen Radfahrer auch die Radwegebenutzungspflicht.
Im Ausland
Nicht überall ist die Benutzung von Kinderanhängern gestattet. In Tschechien ist es z. B. grundsätzlich verboten, Anhänger für Fahrräder zu benutzen. Das gilt auch für Kinderanhänger.
Land | zulässig? |
---|---|
Belgien | ja |
Dänemark | ja |
Deutschland | ja |
Finnland | ja |
Frankreich | ja |
Griechenland | nein |
Großbritanien | ja |
Irland | nein |
Italien | ja, bis 70 cmBreite |
Island | ja |
Kanada | ja |
Kroatien | nein |
Luxemburg | nein |
Norwegen | ja |
Österreich | ja |
Schweiz | ja |
Slovenien | ja |
Spanien | nein |
Tschechien | nein |
Zypern | nein |